Jugendsammlung (21.05.2020 - 28.06.2020)
Ab 2020 gibt es 40 neue Sammeldosen und 2 Münzzählbretter, denn mit schickem Arbeitsmaterial, ist das Sammeln gleich viel angenehmer :)
An dieser Stelle bedanken wir uns bei der AktivRegion Holsteins Herz für die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung!
Tipp #12: Rechtsextremismus in der Jugendarbeit
Tipp #11: Ehrenamtliche Vorstände gesucht!
Es ist nicht so einfach neue Vorstandsmitglieder für euren Verein zu finden?
Richtig gute Tipps, wie man Vorstandsarbeit interessanter gestalten kann und Hemmschwellen abbauen kann gibt euch "Ehrenamtliche Vorstände gesucht!", ein Heft der Akademie Management und Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Tipp #10: Spielepool
Ihr müsst nicht alles selbst anschaffen, der Kreisjugendring Segeberg e.V. hat einiges auf Lager im Spielepool. Was fehlt euch noch? Sagt es uns: sophie.baierl@kjr-se.de.
Tipp #9: Bildrechte für eure Kinder und Jugendlichen
Ihr wollt Bilder von euren Freizeiten oder Ferienpassangeboten für Social Media, eure Webseite oder einen Newsletter nutzen und braucht noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten? Dieses Muster kann euch helfen (Auch hier gilt: Echte Rechtssicherheit gibt leider nur ein Rechtsanwalt.). Weiterführende Informationen bekommt ihr übersichtlich hier vom Bezirksjugendring Unterfranken.
Tipp #8: Juleica als Ehrenamtskarte
In Schleswig-Holstein gilt die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte und das gibt euch Zugang zu 281 Angeboten für ehrenamtlich Tätige. Inhaberinnen und Inhaber einer Juleica in Schleswig-Holstein sind sofort berechtigt (ohne zweijährige Wartezeit), eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Seit diesem Jahr ist das Logo der Ehrenamtskarte auf die neu ausgestellten Juleicas aufgedruckt, ansonsten bekommt ihr eine Ehrenamtskarte, wenn ihr eine Kopie der Juleica vorlegt. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten. Weitere Informationen gibt es hier.
Tipp #7: Kostenübernahme für Ausbildung in Erster Hilfe zur Beantragung der Juleica
Fragt euren Träger, bei welcher Unfallkasse er versichert ist und dann könnt ihr dort die Kostenübernahme vor dem Erste Hilfe Kurs beantragen. Die Infos der Kassen zur Kostenübernahme und ggf. Ansprechpartner*innen findet ihr hier:
Tipp #6: Pauschale Aufwandsentschädigungen ("Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale")
Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Dazu kann man über die Online-Suche viele Informationen finden. Ein umfassendes Angebot mit einem Vorschlag für ein Abrechnungsformular für eure Ehrenamtlichen gibt es hier. (zusätzliche Hinweise vom KJR: Denkt an daran, die Datenschutzhinweise auf dem Formular zu ergänzen. Echte Rechtssicherheit gibt leider nur ein Rechtsanwalt.)
Und für alle Ehrenamtlichen, die sich fragen, wie sie die Pauschale selbst versteuern sollen, gibt es hier Hilfe.
Tipp #5 Absicherung im Ehrenamt
Bei einem Ausflug in einen Freizeitpark, verletzt sich ein Kind und muss ins Krankenhaus, was nun? Für verschiedene Szenarien gibt es verschiedene Absicherungen. Bernhard Assekuranz informiert darüber, welche Versicherungen es speziell für Vereine gibt und der LJR Niedersachsen hat rechtliche Hinweise für Jugendleiter_innen und solche, die es werden wollen, zusammengetragen.
Tipp #4: Warum die Juleica beantragen?
Die Juleica dient insbesondere
Was kostet dich die Juleica?
Weitere Informationen gibt es hier.
Quellen: Richtlinien über die Voraussetzungen des Erwerbes und das Verfahren zur Beantragung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica-Richtlinien) & Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 1. Dezember 2014 – VIII 325, Amtsbl.Schl.-H. S. 879 (URL: https://www.juleica.de/607.0.html, Stand: 27.03.2019)
Tipp #1
Es gibt Informationsmaterial speziell für Vereine und Verbände zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz. Wer sich nach verständlicher Hilfe zur Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses sehnt, wird hier vom Landeszentrum für Datenschutz Bayern an einem Beispiel beraten. Der Bayrische Jugendring hat sogar eine Information zum Datenschutz in der Jugendarbeit zusammengestellt.
Bitte denkt daran, dass Anträge auf Verdienstausfall unbedingt vor Beginn der Maßnahme einzureichen sind. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr bewilligt werden. Ein Merkblatt und das nötige Formular dazu gibt es bei den Richtlinien, Anträgen & Co.
Tipp #2
Jugendleiter*innen können auch bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob sie sie zusätzlich zum Kreis für die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell entschädigen.
HINWEIS: Der Antrag auf Entschädigung von Jugendleiter*innen ist bis zum 15.November des laufenden Kalenderjahres einzureichen. Zur aktuell gültigen Richtlinie & dem Antrag auf Entschädigung kommt ihr hier.
NEU: Ab sofort sind Jugendleiter*innen auch dann berechtigt eine Entschädigung zu beantragen, wenn sie im Sportverein tätig sind und nicht schon an anderer Stelle gefördert werden. Dies gilt rückwirkend für das ganze Jahr 2019.
Seite zuletzt aktualisiert: 05.12.2019
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