Das Drumherum: Vereinsverwaltung

Bild: jakob_f (www.pixabay.com), verändert durch KJR Segeberg

 

Aufwandsentschädigungen

("Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale")

Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Auskunft bekommt ihr online oder direkt beim Steuerberater. Nähere Informationen  oder Anhaltspunkte, wo ihr mit der Recherche beginnen könnt, bekommt ihr gern auf Nachfrage vom Kreisjugendring.

 

Bitte beachtet:  Das Jahressteuergesetz 2020 (vom Bundesrat am 18.12.2020 beschlossen) enthält eine Vielzahl neuer Regelungen, u.a.

  • Anhebung des Ehrenamtsfreibetrages von 720 auf 840 Euro
  • Vereinfachung der Arbeit der gemeinnützigen Vereine: Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis (ohne Spendenquittung) möglich ist, wird auf 300 Euro angehoben,
  • Erweiterung des Spektrums der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen u.a. um Klimaschutz und Freifunk.

Bild: geralt (www.pixabay.com)

 

Nachwuchs für euren Vorstand

Wie bereitet ihr den Nachwuchs auf Vorstandsämter vor und wie motiviert man neue Leute überhaupt dafür? In der Broschüre "Ehrenamtliche Vorstände gesucht" der Akademie Management und Politik (MuP) gibt es praktische Tipps für Vereine und Verbände:

Software für den Verein

Stifter-helfen vermittelt Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits.

Transparenzregister

Laut Geldwäschegesetz müssen auch eingetragene Vereine im Transparenzregister geführt werden. Dafür werden Gebühren fällig (seit 2020 jährlich 4,80€ netto). Die Briefe zur Zahlungsaufforderung werden derzeit verschickt. Gemeinnützige Vereine mit steuerbegünstigtem Zweck können per formloser E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht stellen. Dafür benötigen Sie einen Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid des Finanzamtes, Kopie des Personalausweises, ggf. Vollmacht.

 

Achtung: Fälschungen im Umlauf!

Die Unwissenheit ehrenamtlicher Vorstände wird leider auch von Betrüger*innen genutzt. Bitte prüft also genau, ob ein vorliegender Bescheid rechtens ist.

 

Weitere Informationen zum Transparenzregister zusammengestellt:

Nächste Termine:

 

 

Rollstuhl, Behinderung, Piktogramm, Symbol  Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.

Bürozeiten:

Montag:      10 - 14 Uhr

Dienstag:     14 - 18 Uhr

Mittwoch:     8 - 12 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr

und nach Vereinbarung

 

(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)

 

Geschäftsstelle

Kreisjugendring Segeberg e.V.

An der Trave 1a

- Untergeschoss -

23795 Bad Segeberg

 

Telefon: 04551 - 34 64

E-Mail: info(at)kjr-se.de

 

Bankverbindung

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