("Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale")
Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Auskunft bekommt ihr online oder direkt beim Steuerberater. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wo ihr mit der Recherche beginnen könnt, bekommt ihr gern auf Nachfrage vom Kreisjugendring.
Bitte beachtet: Das Jahressteuergesetz 2020 (vom Bundesrat am 18.12.2020 beschlossen) enthält eine Vielzahl neuer Regelungen, u.a.
Wie bereitet ihr den Nachwuchs auf Vorstandsämter vor und wie motiviert man neue Leute überhaupt dafür? In der Broschüre "Ehrenamtliche Vorstände gesucht" der Akademie Management und Politik (MuP) gibt es praktische Tipps für Vereine und Verbände:
Stifter-helfen vermittelt Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits.
Laut Geldwäschegesetz müssen auch eingetragene Vereine im Transparenzregister geführt werden. Dafür werden Gebühren fällig (seit 2020 jährlich 4,80€ netto). Die Briefe zur Zahlungsaufforderung werden derzeit verschickt. Gemeinnützige Vereine mit steuerbegünstigtem Zweck können per formloser E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht stellen. Dafür benötigen Sie einen Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid des Finanzamtes, Kopie des Personalausweises, ggf. Vollmacht.
Achtung: Fälschungen im Umlauf!
Die Unwissenheit ehrenamtlicher Vorstände wird leider auch von Betrüger*innen genutzt. Bitte prüft also genau, ob ein vorliegender Bescheid rechtens ist.
Weitere Informationen zum Transparenzregister zusammengestellt:
Nächste Termine:
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
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