Kinderschutz
In besonders den öffentlich gewordenen Fällen von Kindeswohlgefährdung wird immer wieder gefragt: Warum hat niemand etwas unternommen? Wie konnte es so weit kommen?
Lasst uns aktiv für Kinderschutz eintreten, bevor etwas passiert!
Deshalb braucht Kinder- und Jugendarbeit Information, Aufklärung und wirksame Schutzkonzepte. Als fester Bestandteil der Grundausbildung für Jugendleiter*innen, erfahren Ehrenamtliche, worauf sie achten können und sollten und wo sie selbst Hilfe bekommen, wenn sie nicht weiter wissen.
Hier ist eine Sammlung mit nützlichen Informationen für euch:
"Irgendetwas stimmt da nicht ..."
Diesen Leitfaden des Landesjugendringes SH für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen könnt ihr von uns bekommen.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Seit 2021 gibt es wichtige Änderungen im KJSG (z.B. §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 9a Ombudsstellen, §72a erweitertes Führungszeugnis). Im Folgenden gibt es eine Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzstextes:
Beratung bei Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg
Kinderschutzkonzept
Für Fragen rund um das Thema könnt ihr euch auch gern an Sophie wenden (04551 3464).
Nächste Termine:
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu
Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
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IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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