In besonders den öffentlich gewordenen Fällen von Kindeswohlgefährdung wird immer wieder gefragt: Warum hat niemand etwas unternommen? Wie konnte es so weit kommen?
Deshalb braucht Kinder- und Jugendarbeit Information, Aufklärung und wirksame Schutzkonzepte. Als fester Bestandteil der Grundausbildung für Jugendleiter*innen, erfahren Ehrenamtliche, worauf sie achten können und sollten und wo sie selbst Hilfe bekommen, wenn sie nicht weiter wissen.
Hier ist eine Sammlung mit nützlichen Informationen für euch:
Diesen Leitfaden des Landesjugendringes SH für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen könnt ihr von uns bekommen.
Geh nicht mit Fremden mit.
Bei der Kampagne "Schieb den Gedanken nicht weg" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) könnt ihr mehr erfahren, Infomaterial für euren Verein bestellen und euch beraten lassen:
Seit 2021 gibt es wichtige Änderungen im KJSG (z.B. §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 9a Ombudsstellen, §72a erweitertes Führungszeugnis). Im Folgenden gibt es eine Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzstextes:
Für Fragen rund um das Thema könnt ihr euch auch gern an Sophie wenden (04551 3464).
Nächste Termine:
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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