Jugendarbeit in Corona-Zeiten
Hier findet ihr aktuelle Regelungen, Informationen zur Jugendarbeit auf Distanz, Datenschutz und mehr. Wie können wir euch sonst noch unterstützen? Ruft uns gern an: 04551 3464 oder schreibt uns eine E-Mail.
Datenschutz und Tools zum Arbeiten auf Distanz
In der Arbeit mit Minderjährigen spielt der Datenschutz eine besondere Rolle. Deshalb sind hier einige Tools zusammengetragen, die ihr kostenfrei und datenschutzkonform nutzen könnt.
Videokonferenz-Tools
Díe bekanntesten, wie Teams oder Zoom sind für die Arbeit mit Minderjährigen ein No-Go. Hier sind zwei Alternativen, die ihr nutzen dürft:
BigBlueButton ist auch eine gute Adresse, aber das Angebot des DBJR musste leider eingestellt werden. Ihr kennt noch einen Anbieter, der DSGVO-konform in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benutzt werden kann? Lasst es uns wissen.
Andere Tools zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Der Bundesjugendring hat auch einen umfangreichen Blog zu Tools, die man in der Jugendarbeit nutzen kann. Er "ist eine Fundgrube für die Praxis: Neuigkeiten, Anwendungen, Datenschutz und hilfreiche Tools werden beschrieben." (https://www.dbjr.de/artikel/blog-zu-tools-und-digitalen-fragen/, Stand: : 16.12.2020)
Ihr würdet gern mit einem online Spiel oder Tool arbeiten, seid aber nicht sicher, ob ihr das in eurer Jugendarbeit einsetzen dürft? Die gemeinsamen Datenschutzbeauftragten des Kreises haben einige gängige für uns geprüft. Nähere Informationen bekommt ihr von Sophie (04551 3464).
Spiele, die man auf Abstand spielen kann
Politische Interessenvertretung
Für die Jugendleiter*innen im Kreis Segeberg und unsere über 60 Mitglieder und sind wir Ansprechpartner und Sprachrohr für jugendpolitische Anliegen. Zudem profitieren wir von kreis- und landesweiter Vernetzung mit verschiedensten Akteuren, um die Rahmenbedinungen für außerschulische Jugendarbeit mitzugestalten - auch während der Corona-Einschränkungen.
Regelungen von 2022
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Sonderregelung vom 01.01.2022 - 31.12.2022
- Analog den Regelungen 2021 sind eintägige Veranstaltungen förderfähig.
- Analog zur Regelung 2021 besteht die Möglichkeit, dass Stornokosten im Rahmen der Fördermöglichkeit übernommen werden.
- Neu: Auch digital durchgeführte Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
(Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg vom 10.03.2022, DrS/2020/099-2)
Entschädigung für Jugendleiter*innen:
Analog zur Regelung 2021 gilt
"Der Kreisjugendring Segeberg e.V. kann bei der Bearbeitung der Juleica-Entschädigungsanträge nach den
Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen, die unter normalen Umständen ganzjährig regelmäßig mindestens zweiwöchentlich ausgeübt wird, für
das Jahr 2022 auf den Nachweis der mindestens halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit verzichten.
Dieses gilt nur für Einschränkungen durch die Corona-Regelungen.
Die anteilige Entschädigung gemäß Richtlinie ist weiter für die Personen anzuwenden, deren Juleica erst im Laufe des Kalenderjahres ausgestellt wurde."
(Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg vom 10.03.2021, DrS/2020/099-2)
Grundausbildungen können in Rücksprache mit der Landeszentralstelle anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.
Fortbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden.
Der Landesjugendring SH hält euch hier zu Juleica- Aus- und Fortbildungen auf dem Laufenden:
Regelungen von 2021
Ferien- und Freizeitmaßnahmen vom 01.04.2021 - 31.10.2021
"Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) kann bei der Bearbeitung von Anträgen nach den Ziffern 4 und 5 der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit diese in der Zeit zwischen 01.04.2021 – 31.10.2021 auch fördern, wenn sie nur eintägig (Dauer mind. 8 Stunden) angeboten werden, weil mehrtägige Fahrten nicht durchführbar sind."
Stornokosten
"Für Fahrten, für die nach der o.g. Richtlinie Zuschüsse beantragt werden können, können pandemiebedingte Stornokosten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel übernommen werden. Diese Erstattungsmöglichkeit besteht nur, wenn der Zuschussantrag für die Fahrt vorab beim KJR bekannt war und die Antragsstellenden alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um mögliche Stornokosten zu vermeiden. Dieses ist bei der Antragstellung gegenüber dem KJR nachzuweisen."
(Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg vom 11.03.2021, DrS/2020/099-1)
Gültigkeit der Juleica:
Karten, die bis 30.06.2021 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden automatisch um ein halbes Jahr verlängert. Das gilt auch für die Juleicas, die bereits bis Ende 2020 automatisch verlängert wurden.
Beispiel: Wenn die Juleica bis April 2021 gilt, dann wird sie automatisch bis Oktober 2021 verlängert.
Regelungen von 2020
Entschädigungen für Jugendleiter*innen
Es wird "auf den Nachweis der mindestens halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit [verzichtet] für alle diejenigen, die bereits vor dem 01.01.2020 eine Juleica hatten. Die anteilige Entschädigung ist nur für die Personen anzuwenden, deren Juleica erst im Laufe des Kalenderjahres ausgestellt wurde.“
(Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg vom 11.06.2020, DrS/2020/099)
Grundausbildungen können 2020 in Rücksprache mit der Landeszentralstelle anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.
Fortbildungen können 2020 auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden.
Die Regelungen für 2021 werden noch bekannt gegeben. Der Landesjugendring hält euch auf dem Laufenden:
Gültigkeit der Juleica: Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert.
Sonderregelungen für Lager und Fahrten
Nächste Termine:
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu
Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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