Förderung der Jugendarbeit
neu ab 01.01.2023
- Förderung ab 5€ pro Tag und Person
- höhere Förderung für Menschen mit Beeinträchtigungen oder für internationale Jugendarbeit möglich
- Richtlinie wurde vereinfacht und ist nun leichter verständlich
Maßnahmen mit präventivem Schwerpunkt
(Die Dokumente sind noch nicht an die neue Richtlinie angepasst, ist aber in Arbeit)
Maßnahmen mit integrativem Schwerpunkt (§11 JuFöG)
(Die Dokumente sind noch nicht an die neue Richtlinie angepasst, ist aber in Arbeit)
Internationale Jugendbildung (§13 JuFöG)
(Die Dokumente sind noch nicht an die neue Richtlinie angepasst, ist aber in Arbeit)
Jugendbildungsmaßnahmen (§15 - §18 JuFöG)
(Die Dokumente sind noch nicht an die neue Richtlinie angepasst, ist aber in Arbeit)
Ferien- und Freizeitmaßnahmen (§19 JuFöG)
(Die Dokumente sind noch nicht an die neue Richtlinie angepasst, ist aber in Arbeit)
Förderung aus landes-, bundes- und internationalen Mitteln
...sind nun nur noch Ebene höher ("Fördergelder", bis "sonstige Fördermöglichkeiten" scrollen) zu finden.
Nächste Termine:
Do, 2.2. |
Auftakt Ferienpass 2023 |
---|---|
bis 31.3. |
Anmeldung Stadt der Kinder ↗ |
Di-So, 11.-16.4. |
Grundausbildung für Jugendleiter*innen |
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu
Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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