Fördergelder
Förderung der Jugendarbeit (Lager und Fahrten)
Maßnahmen mit präventivem Schwerpunkt
Maßnahmen mit integrativem Schwerpunkt (§11 JuFöG)
Internationale Jugendbildung (§13 JuFöG)
Ökologische Jugendbildung (§16 JuFöG)
Kulturelle Jugendbildung (§17 JuFöG)
Ferien- und Freizeitmaßnahmen (§19 JuFöG)
Projektförderung und institutionelle Förderung
Förderung aus landes-, bundes- und internationalen Mitteln
Jugendferienwerk
Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Segeberg ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus finanziell "leistungsschwachen Familien" (s. entsprechende Richtlinie) die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Update:
Wir arbeiten im Homeoffice, deshalb erreicht ihr uns um Besten via E-Mail: info(at)kjr-se.de .
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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