(von A wie Absicherung bis Z wie Zeugnisbeiblatt)
A
Bei einem Ausflug in einen Freizeitpark, verletzt sich ein Kind und muss ins Krankenhaus, was nun? Für verschiedene Szenarien gibt es verschiedene Absicherungen. Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat einige Informationen zu Rechtsfragen und Versicherungsschutz für Vereine und Jugendleiter*innen zusammengetragen und der LJR Niedersachsen hat rechtliche Hinweise für Jugendleiter*innen und solche, die es werden wollen, zusammengetragen.
("Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale")
Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Auskunft bekommt ihr online oder direkt beim Steuerberater. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wo ihr mit der Recherche beginnen könnt, bekommt ihr gern auf Nachfrage vom Kreisjugendring.
Bitte beachtet: Das Jahressteuergesetz 2020 (vom Bundesrat am 18.12.2020 beschlossen) enthält eine Vielzahl neuer Regelungen, u.a. Anhebung des Übungsleiter*innen-Freibetrags von 2.400 auf 3.000 Euro und des Ehrenamtsfreibetrages von 720 auf 840 Euro.
B
Diese fünf Schritte führen dich zur Juleica:
Gehe auf: https://juleica-antrag.de/. Dort registrierst du dich mit deiner E-Mail Adresse. Mache die nötigen persönlichen Angaben und lade ein geeignetes Foto (z.B. Passbild) von dir hoch.
3. Dann musst du angeben
5. So geht es weiter
Dein freier Träger bekommt dann automatisch den Antrag und schaltet ihn frei. Danach wird der Antrag zum Kreisjugendring Segeberg weitergeleitet und wird bearbeitet. Du wirst per E-Mail darüber informiert, bei welchem Träger dein Antrag derzeit liegt.
Wir helfen dir gern auch persönlich beim Beantragen der Juleica, z.B. via
E-Mail oder Telefon: 04551 3464.
Ihr wollt Bilder von euren Freizeiten oder Ferienpassangeboten für Social Media, eure Webseite oder einen Newsletter nutzen und braucht noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten? Viele Rechtsanwälte für Medienrecht stellen dazu Informationen und Muster online zur Verfügung. Weiterführende Informationen bekommt ihr übersichtlich u.a. vom Bezirksjugendring Unterfranken.
E
In Schleswig-Holstein gilt die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte und das gibt euch Zugang zu 281 Angeboten für ehrenamtlich Tätige. Inhaberinnen und Inhaber einer Juleica in Schleswig-Holstein sind sofort berechtigt (ohne zweijährige Wartezeit), eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Seit diesem Jahr ist das Logo der Ehrenamtskarte auf die neu ausgestellten Juleicas aufgedruckt, ansonsten bekommt ihr eine Ehrenamtskarte, wenn ihr eine Kopie der Juleica vorlegt. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.
Jugendleiter*innen können auch bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob sie sie zusätzlich zum Kreis für die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell entschädigen.
Fragt euren Träger, bei welcher Unfallkasse er versichert ist und dann könnt ihr dort die Kostenübernahme vor dem Erste Hilfe Kurs beantragen. Die Infos der Kassen zur Kostenübernahme und ggf. Ansprechpartner*innen findet ihr hier:
für u.a. Sportvereine, Religionsgemeinschaften
für u.a. alle nicht staatlichen Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege, also Kinder- und Jugendhilfe
für u.a. Kindertageseinrichtungen, ehrenamtliche Vorstände
Fehlt hier noch etwas? Dann sagt uns gern Bescheid, damit wir uns darum kümmern können.
F
Ihr wollt eine Freizeitmaßnahme, ein Zeltlager, etc. organisieren und sucht noch Möglichkeiten, das Ganze zu finanzieren? Dann solltet ihr die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit kennenlernen. Die Fördermöglichkeiten reichen von klassischen Freizeiten, über internationale Jugendarbeit bis hin zu kultureller Jugendbildung, u.v.m. Schaut sie euch mal an.
I
Für die Jugendleiter*innen im Kreis Segeberg und unsere über 60 Jugendgruppen, -vereine und -verbände und sind wir Ansprechpartner und Sprachrohr für jugendpolitische Anliegen. Zudem profitieren wir von kreis- und landesweiter Vernetzung mit verschiedensten Akteuren, um die Rahmenbedinungen für außerschulische Jugendarbeit mitzugestalten.
H
Der Landesjugendring Niedersachsen gibt ein regelmäßig überarbeitetes Handbuch für Jugendleiter*innen heraus, das ihr kostenfrei einsehen könnt.
M
Bis 01. November 2023 mit der Juleica und der MuseumsCard kostenfrei ins Museum.
S
Ihr müsst nicht alles selbst anschaffen, der Kreisjugendring Segeberg e.V. hat einiges auf Lager im Spielepool.
V
Bitte denkt daran, dass Anträge auf Verdienstausfall unbedingt vor Beginn der Maßnahme einzureichen sind. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr bewilligt werden.
Für alle Juleica-Inhaber*innen gibt es besondere Vergünstigungen, um euch die Jugendarbeit zu erleichtern und um euch auch Anerkennung und Dank Zuteil werden zu lassen.
Z
Wenn du noch Schüler*in bist, wird deine ehrenamtliche Tätigkeit auf deinen Wunsch hin von deiner Schule in Form eines Zeugnisbeiblattes anerkannt. Das kann für Bewerbungen, den Lebenslauf, etc. sinnvoll sein. Wie genau das geht, erfährst du im folgenden Erlass zur "Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern".
Nächste Termine:
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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