Freistellung, Verdienstausfall & Entschädigung
Freistellung & Verdienstausfall
NEU: Ab sofort kann Verdienstausfallerstattung auch von Selbständigen beantragt werden. Außerdem gibt es eine Übergangsregelung (bis 13.08.2022) für Personen, die ihre Juleica-Grundausbildung pandemiebedingt noch nicht abschließen konnten.
HINWEIS: Der Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall soll zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Wenn keine Juleica vorliegt, muss die besondere Qualifikation des*r Antragsstellenden schriftlich vom Träger nachgewiesen werden.
HINWEIS: Der Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall soll zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Wenn keine Juleica vorliegt, muss die besondere Qualifikation des*r Antragsstellenden schriftlich vom Träger nachgewiesen werden.
Entschädigung für ehrenamtliche Jugendarbeit
HINWEIS:
Der Antrag auf Entschädigung von Jugendleiter*innen ist bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres einzureichen.
TIPP: Jugendleiter*innen können auch bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob sie sie zusätzlich zum Kreis für die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell entschädigen. Beachtet dort ggf. abweichende Fristen.
Nächste Termine:
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu
Fragen habt.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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