Freistellung, Verdienstausfall & Entschädigung
Freistellung & Verdienstausfall
NEU: Ab sofort kann Verdienstausfallerstattung auch von Selbsständigen beantragt werden. Außerdem gibt es eine Übergangsregelung (bis 13.08.2022) für Personen, die ihre Juleica-Grundausbildung pandemiebedingt noch nicht abschließen konnten.
Ab dem 28. Januar 2020 trat eine neue Freistellungsverordung in Kraft! Die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Verordnung sind:
Eine Version der neuen Freistellungsverordnung, in der alle Änderungen markiert sind, bietet der Landesjugendring SH hier an.
HINWEIS: Der Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall soll zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Wenn keine Juleica vorliegt, muss die besondere Qualifikation des*r Antragsstellenden schriftlich vom Träger nachgewiesen werden.
HINWEIS: Der Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall soll zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Wenn keine Juleica vorliegt, muss die besondere Qualifikation des*r Antragsstellenden schriftlich vom Träger nachgewiesen werden.
Entschädigung für ehrenamtliche Jugendarbeit
HINWEIS:
Der Antrag auf Entschädigung von Jugendleiter*innen ist bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres einzureichen.
TIPP: Jugendleiter*innen können auch bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob sie sie zusätzlich zum Kreis für die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell entschädigen. Beachtet dort ggf. abweichende Fristen.
SONDERREGELUNG 2021:
"Der Kreisjugendring Segeberg e.V. kann bei der Bearbeitung der
Juleica-Entschädigungsanträge nach den Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen für das Jahr 2021 auf den Nachweis der mindestens
halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit verzichten.
Die anteilige Entschädigung gemäß Richtlinie ist weiter für die Personen anzuwenden, deren Juleica erst im Laufe des Kalenderjahres ausgestellt wurde.“
(Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg vom 11.03.2021, DrS/2020/099-1)
Nächste Termine:
17.8. Vollversammlung des KJR
3.9. - 2.10. Wochenendausbildung für Jugendleiter*innen
10.9. - 11.9. Inklusive Juleica-Assistenzausbildung
10. - 15.10. Grundausbildung für Jugendleiter*innen
16.10. - 23.10. Baltic Youth Exchange (internationale Jugendbegegnung)↗
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Meldet euch gern bei uns, wenn ihr dazu
Fragen habt.
Bürozeiten:
Mo & Di (1./2. & 8./9. August) ist die Geschäftsstelle nicht besetzt.
Montag: 10 - 14 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
(Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist.)
Geschäftsstelle
Kreisjugendring Segeberg e.V.
An der Trave 1a
- Untergeschoss -
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 - 34 64
E-Mail: info(at)kjr-se.de
Bankverbindung
Kreisjugendring Segeberg e.V.
IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06
Sparkasse Südholstein
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